Die historische Entwicklung zur kommunalen Selbstverwaltung

Am 26. November 2024 fand die historische Veranstaltung zum Thema „Die historische Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung und ihre Aufgaben am Beispiel der sozialen Fürsorge“ statt.
Historische-VA

Seit 2003 wird die historische Veranstaltung jährlich durch das Europabüro des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) in Zusammenarbeit mit der Bürogemeinschaft der bayerischen und baden-württembergischen Kommunen abgehalten. Nach der Begrüßung durch Dr. Klaus Nutzenberger, Direktor des Europabüros des DStGB, sowie Nicolas Lux, Leiter des Europabüros der bayerischen Kommunen (EBBK), erläuterte Herr Uwe Lübking, Beigeordneter a. D. des DStGB, die historisch gewachsene Rolle der Kommunen im Sozialen. Zu Beginn skizzierte er, inwieweit sich die Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung beginnend im Mittelalter durch die Reichsstädte auf die Kommunalisierung der Armenfürsorge auswirkte, da diese zunächst ein weitestgehend kirchliches Unterfangen darstellte. Im Anschluss ging Herr Lübking auf die Sozialgesetzgebung zur Zeit des Deutschen Reichs, insbesondere das preußische Armenpflegegesetz von 1842 ein und sprach infolgedessen über die Verankerung der Sozialstaatsprinzips in der Weimarer Republik und die erstmalige Kodifizierung der kommunalen Selbstverwaltung in Artikel 127 der Weimarer Reichsverfassung. Nach einer Verdeutlichung des Verlusts kommunaler Selbstverwaltungsgarantien und einer Pervertierung des Sozialstaats zur Zeit des Nationalsozialismus wurde die jeweiligen Unterschiede der beiden deutschen Staaten in der Nachkriegszeit veranschaulicht. Besonders hervorzuheben war hierbei die Diskrepanz zwischen den föderalen Strukturen in der Bundesrepublik und einer Fortführung eines zentralistisch ausgerichteten Systems in der DDR, das den Kommunen nur sehr eingeschränkte Verwaltungsautonomie gewährte. Herr Lübking schloss mit einem Appell, Bildungspolitik auch und primär als Sozialpolitik zu begreifen - dies solle sich auch in der finanziellen Ausstattung und Gewichtung niederschlagen. Weiterhin sei eine Abkehr von einem versorgenden hin zu einem aktivierenden Sozialstaat zu befürworten, der die Bürger:innen befähigen und unterstützen solle. Es folgte eine rege Diskussion mit den Teilnehmenden, bevor Herr Dr. Nutzenberger in seinem Schlusswort über die potenzielle Rolle der EU im Bereich der sozialen Fürsorge die Veranstaltung beendete.