Die Rolle der Kommunen im europäischen Beihilferecht
Nachdem im November 2023 ein erster Austausch zwischen Praktikerinnen und Praktikern der kommunalen Ebene aus Deutschland und der EU-Kommission erfolgreich zustande kam, wurden durch die diesjährige Veranstaltung weitere offene Fragen insbesondere zu den beiden überarbeiteten De-minimis-Verordnungen und zur neuen Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) diskutiert. Hierbei informierte Frau Julia Rapp, stellvertretende Referatsleiterin in der Generaldirektion für Wettbewerbspolitik (GD COMP), EU-Kommission, die Teilnehmenden, dass die Bundesregierung im Hinblick auf das ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend einsatzbereite De-minimis-Register gegenwärtig das europäische statt des nationalen Registers favorisiere. Eine finale Entscheidung Deutschlands stehe hierzu noch aus, wie sie mitteilte. Daneben gab es einen Ausblick auf den künftigen Umgang mit dem EU-Beihilferecht in der neuen Legislaturperiode 2024-2029. Dabei wurde der kommunalen Praxis durch den Dialog mit Frau Rapp erneut ein direkter Austausch mit einer Expertin auf diesem Gebiet ermöglicht.
Im Zuge der Veranstaltung betonte Frau Rapp, dass die kürzlich beschlossene Erhöhung der Schwellenwerte bei De-Minimis und DAWI-De-Minimis bereits einen ausgewogenen Kompromiss darstelle. Der spezifische Schwellenwert für den Straßengüterverkehr werde außerdem aufgehoben. Mit „Safe Harbour“ soll darüber hinaus ein vereinfachter Ansatz eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Beihilfe für einen Finanzintermediär die De-Minimis-Schwelle von 300.000 € nicht überschreitet. Ferner wurde aus kommunaler Perspektive erneut betont, dass der Wunsch nach Vereinfachung und Straffung der Verfahren für die Kommunen besonders groß ist und Bürokratieaufwand verringert werden muss. Mehrere Fragen wurden hinsichtlich einer praxistauglichen und rechtssicheren Definition von „verbundenen Unternehmen“ im Sinne der Beihilfe-Verordnungen gestellt. Gegenwärtig sieht die Kommission hierzu jedoch keinen weiteren Konkretisierungsbedarf. Insgesamt nahmen wieder mehr als 400 Teilnehmende an der zweistündigen Veranstaltung teil und nutzten die Möglichkeit, sich über wichtige beihilferechtliche Fragestellungen auszutauschen sowie Fragen direkt an die Kommission zu richten. Die Bürogemeinschaft bedankt sich bei den Europabüros der Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene für die Kooperation bei diesem Fachthema.