Wege zur sozialverträglichen Sanierung von Gebäuden

Am 7. Juni 2023 sprach Nicolas Lux als Leiter des EBBK auf einer Veranstaltung der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU zu „Wege zur sozialverträglichen Sanierung von Gebäuden“. Am Panel nahmen u. a. Stefan Moser, Europäische Kommission, und Hans Maier, vom VdW Bayern teil. In seinen Ausführungen begrüßte Lux zwar die Bemühungen der Kommission zur Erreichung der verbindlichen Klimaziele, die Kommunen dürften aber nicht maßlos überfordert, sondern bei der Umsetzung der Maßnahmen mitgedacht und im Prozess mitgenommen werden.
© Youssef Meftah

Fehlende Praktikabilität

Bei der Debatte zur Energieeffizienz von Gebäuden müsse deshalb anerkannt werden, dass realistischerweise nicht jedes einzelne Gebäude alle Mindestanforderungen erfüllen könne. Insoweit ist dabei auch der Blick auf das Quartier und das energetische Quartierskonzept wesentlich. Solche Konzepte erlaubten vor Ort ein Mehr an Handlungsspielraum und Flexibilität und könnten letztlich zu einer schnelleren und kostengünstigeren Dekarbonisierung des Gebäudebestands beitragen.
Im Ergebnis benötigten Kommunen und ihre Wohnungsunternehmen, die eine große Anzahl von Gebäuden bewirtschaften, einen Transformationsplan auf übergeordneter Ebene für ihre Liegenschaften und ihren gesamten Wohnungsbestand.
 

Fristenproblematik

Die zeitlichen Vorgaben und Fristen zur Erreichung der Hauptziele der vorgeschlagenen Richtlinie gingen leider an der kommunalen Realität vor Ort gänzlich vorbei.
Schaue man sich zum Beispiel den Vorschlag des Parlaments an, demnach ab 2028 alle Neubauten emissionsfrei zu sein haben – neue Gebäude in öffentlicher Hand sogar bereits ab 2026 –, werde dies deutlich. Gänzlich unklar sei es für die kommunalen Verantwortlichen, wie genau die zugrundeliegende Definition von Nullemissionsgebäuden im nationalen Kontext zu verstehen sei und auf welche Art und Weise die Umsetzung erfolgen solle. Es sei darüber hinaus nicht nachvollziehbar, warum nach den Vorschlägen der Abgeordneten die Europäische Kommission bis 2025 die Schwellenwerte für neu gebaute emissionsfreie Gebäude erstellen soll (Artikel 7 Absatz 4b.). Der gewählte Zeitpunkt sei für die kommunale Planung keineswegs ausreichend. Je nach Komplexität der Bauvorhaben dauert die Planung i.d.R. zwischen 3 und 8 Jahren, für die Realisierung des Vorhabens müssen weitere 3-5 Jahre eingerechnet werden. Es werde nicht ausreichend erläutert, ob sich der in Artikel 7 Absatz 1 a) genannte Zeitraum auf den Bau- bzw. Planungsbeginn oder die Fertigstellung der Gebäude bezieht. Folge könnten Rechtsunsicherheit sein, was sich negativ auf wichtige kommunale Bauvorhaben, gerade auch im Bereich des Wohnungsbaus, auswirken könnte. Verzögerungen und vermeidbare Zusatzkosten könnten die Folge sein.
 

Unklare Finanzierung

Und zuletzt: Die Umsetzung des Grünen Deals, inkl. der hier diskutierten EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz, stelle eine große Herausforderung dar, die v.a. auch immense finanzielle Investitionen erfordern wird.
Problematisch sei es nun, dass im Vorschlag nicht eindeutig erklärt wird, wie die Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung der Energieeffizienz-Ziele erfolgen solle. Es werde sich erst noch zeigen müssen, ob eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten in der Praxis auch wirklich zu einer ausreichenden kommunalen Finanzausstattung führen werde.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Panel-Teilnehmende des Events "Wege zur sozialverträglichen Sanierung von Gebäuden" in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU. © Youssef Meftah